Thalmässinger

Music Adventure 

 

Jugendschutz am Thalmässing Music Adventure

Da uns etwas an der Gesundheit unserer zukünftigen Besuchern / Helfer liegt, achten wir besonders auf die Einhaltung der Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.

Daher ist es nötig, dass wir am Eingang den Personalausweis kontrollieren. Es ist kein Einlass ohne Personalausweis möglich! 

Der Getränkeausschank findet nach den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes statt; also beispielsweise Bier/ Wein ab 16 Jahren, andere alkoholische Getränke wie Schnaps oder- mischgetränke erst ab 18 Jahren.

Zu den Beschränkungen, wie lange Jugendliche auf dem Thalmässinger Music Adventure bleiben dürfen bitte die Übersicht weiter unten beachten!

Formular Jugendschutz Thalmässing

Folgendes muss beim Formular beachtet werden:
     1. Erziehungsbeauftragter und Jugendlicher benötigen Personalausweis
     2. Kopie des Ausweises eines Elternteils
     3. Formular für Übertragung der Erziehungsbeauftragung


ACHTUNG: Ein Erziehungsbeauftragter darf höchstens zwei Jugendliche beaufsichtigen!


 

 

 

 

Eintritt am Thalmässinger Music Adventure

In Begleitung der ElternAlleine Aufsichtsperson mit gültigem Formular
Jugendliche(r) unter 14
Jugendliche(r) zwischen 14-16
Jugendliche(r) zwischen 16-18

 

 

Kein Zutrittkeine Beschränkung

 

 

Weitere Informationen über die Thalmässinger Jugendschutzbestimmungen sind unter www.thalmaessing.de zu finden.