Jugendschutz am Thalmässing Music Adventure
Da uns etwas an der Gesundheit unserer zukünftigen Besuchern / Helfer liegt, achten wir besonders auf die Einhaltung der Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.
Daher ist es nötig, dass wir am Eingang den Personalausweis kontrollieren. Es ist kein Einlass ohne Personalausweis möglich!
Der Getränkeausschank findet nach den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes statt; also beispielsweise Bier/ Wein ab 16 Jahren, andere alkoholische Getränke wie Schnaps oder- mischgetränke erst ab 18 Jahren.
Zu den Beschränkungen, wie lange Jugendliche auf dem Thalmässinger Music Adventure bleiben dürfen bitte die Übersicht weiter unten beachten!
Folgendes muss beim Formular beachtet werden:
1. Erziehungsbeauftragter und Jugendlicher benötigen Personalausweis
2. Kopie des Ausweises eines Elternteils
3. Formular für Übertragung der Erziehungsbeauftragung
ACHTUNG: Ein Erziehungsbeauftragter darf höchstens zwei Jugendliche beaufsichtigen!
Eintritt am Thalmässinger Music Adventure
In Begleitung der Eltern | Alleine | Aufsichtsperson mit gültigem Formular | |||
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Jugendliche(r) unter 14 | |||||
Jugendliche(r) zwischen 14-16 | |||||
Jugendliche(r) zwischen 16-18 |
Kein Zutritt | keine Beschränkung |
Weitere Informationen über die Thalmässinger Jugendschutzbestimmungen sind unter www.thalmaessing.de zu finden.